TSE wir informieren und beraten Sie dazu

Was ist TSE
TSE ist eine Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme und Registrierkassen zum Schutz vor nachträglicher Manipulation der aufgezeichneten Daten aus Ihrem Kassensystem oder Ihrer Registrierkasse.

Warum brauche ich TSE
Seit dem 01.01.2020 gelten neue Vorschriften für elektronischen Aufzeichnungssysteme die Kassenfunktion haben.
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a Abgabenordnung eingeführt worden.
Demnach besteht seit dem 01. Januar 2020 die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne der Kassensicherungsverordnung sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.
Auch bestehende Registrierkassen müssen nachträglich mit einer TSE ausgestattet werden, sofern diese Nachrüstung des Kassensystems technisch grundsätzlich möglich ist.
Wenn keine Nachrüstung mit TSE möglich ist, dürfen diese Registrierkassen und Kassensysteme noch bis Ende 2022 weiterverwendet werden.
Der Einsatz von TSE und der neue Standard der Datenaufzeichnung und Übertragung, soll Ihnen bei der Kassenführung mehr Rechtssicherheit, bei einer Kassen-Nachschau und Außenprüfung geben.
Sollten Sie nicht wissen oder sicher sein, ob Ihr Kassensystem nachgerüstet werden kann, stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Auch beraten wir Sie gerne grundsätzlich zum Thema TSE und rüsten auch Ihre Kassensysteme mit TSE nach.

 
Wie kann ich TSE für mein Kassensystem nachgerüsten lassen
Die TSE ist entweder in einer SD oder Micro SD Karte integriert. Die Zertifikatlaufzeit beträgt in der Regel 5 Jahre oder 2 Millionen Signierungen.
Die Einzelbuchungen werden auf der TSE gespeichert. Es werden Karten von swissbit oder D-Trust (Bundesdruckerei) eingesetzt.
Um einen einfachen Diebstahl zu vermeiden wird die TSE nicht sichtbar von außen, in die Kasse oder in Ihre TSE Lan Box eingebaut.
 
Seriennummer der TSE, Seriennummer des Kassensystems sowie Steuernummer und Kassennummer erzeugen auf jeden Beleg eine TSE Signatur.
Es wird eine spezielle Firmware bzw. eine spezielle Software für die Kasse benötigt, damit die TSE richtig funktioniert.
Es müssen aber die GoBD „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, beachtet werden.
In diesen Grundsätzen ist geregelt, in welchem Umfang und für welche Dauer Unterlagen in einem Unternehmen aufbewahrt werden müssen.
In der Regel sind diese Belege für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren und dürfen daher nicht überschrieben werde.
Von der GoBD betroffen sind alle Unternehmensformen, sowie Freiberufler und Selbständige.
 
Aktuell werden sehr viele TSE für Kassensysteme am Markt verkauft, jedoch passt nicht jede TSE in jede Registrierkasse, daher empfehlen wir den Einbau von TSE in Ihr Kassensystem oder in Ihre Registrierkasse nur von fachkundigen Personal einbauen zu lassen um spätere Kosten oder Probleme zu vermeiden.
 
Sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung zum Thema TSE, GoBD oder DFKA-Taxonomie (DSFinV-K) für Kassendaten brauchen, steht Ihnen das Fachpersonal der Kassenmeile jederzeit zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0731 5521 63 23 oder mobil 0171 65 71 172.